Psychotherapie im Bezirk Vöcklabruck

Psychotherapie

Psychotherapie ist ein anerkanntes und eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich. Ihr Ziel ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu entlasten, behindernde Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und somit die persönliche Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.

In der psychotherapeutischen Praxis soll ein sicherer Raum geschaffen werden, in dem Sie sich Ihrer Innen- und Außenwelt zuwenden können. Wichtig dabei ist eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung.

Wir nehmen gemeinsam Ihre Probleme in Augenschein, versuchen diese zu verstehen und Ihre Belastungen zu lindern. Dabei achten wir besonders auf Ihre Fähigkeiten und Ressourcen, um Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.

In Ausbildung unter Supervision...

…bedeutet, dass ich mich derzeit in der letzten Phase meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde. Ich nehme in regelmäßigen Abständen an Supervisionen teil, in denen meine Arbeit von erfahrenen Psychotherapeut:innen gewissenhaft begleitet wird (unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht).

Verschwiegenheitspflicht

Jede/r PsychotherapeutIn unterliegt der Verschwiegenheitspflicht: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ (§15 PthG) (Quelle: www.psyonline.at)

Unterscheidung

Psychotherapeut:in

ist eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung.
Die Psychotherapie-Ausbildung gliedert sich in 2 Teile:

  • psychotherapeutisches Propädeutikum – Dauer: 2 Jahre

  • psychotherapeutisches Fachspezifikum einer anerkannten Psychotherapierichtung – Dauer: 4-6 Jahre

Der Ausbildung geht nicht, wie allgemein angenommen, zwingend ein Psychologie-Studium voraus. Allerdings gibt es für die Zulassung für das Propädeutikum und für das Fachspezifikum jeweils eine Reihe von Voraussetzungen. Das sind u.a. Altersgrenzen, ein Studienabschluss in einem der gesetzlich festgelegten Studiengänge oder gewisse Berufsausbildungen, die man vorweisen muss. In Österreich werden 23 Therapierichtungen vom Bundesministerium anerkannt. 
Link zum Gesetzestext

Psychiater:innen
haben ein Medizinstudium und im Anschluss eine 6-jährige klinische fachärztliche Ausbildung für Psychiatrie absolviert. Als Ärzt:innen sind sie dazu befähigt körperliche Ursachen für psychische Erkrankungen auszuschließen oder festzustellen, entsprechend Medikamente zu verschreiben und Diagnosen zu stellen.